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Aktuelles im Bereich Beratung

 
   
 

1. Traumatisierung der Opfer von Menschenhandel

Seit der Gründung von KOBRA (1997) haben wir insgesamt über 700 Frauen und Mädchen unterstützt und in über 200 Gerichtsverfahren im Deliktsbereich des Menschenhandels und der Schleusung begleitet.

Wenn die Betroffenen des Menschenhandels bei einer Razzia /Kontrolle von der Polizei aufgegriffen werden und zu uns gebracht werden, äußern sie sich in aller Regel nicht sofort zu den Geschehnissen.

Oftmals sind die Betroffenen zunächst nicht in der Lage, über das Erlebte zu sprechen. Aus unserer praktischen Arbeit lässt sich häufig beobachten, dass die Betroffenen extrem traumatisiert sind und die Traumatisierungen bei ihnen sehr komplex und spezifisch verlaufen.

Deswegen bieten wir eine muttersprachliche Traumaberatung an.

Wir verfügen über eine spezielle Trauma–Ausbildung. Darüber hinaus haben wir aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung gesonderte Kenntnisse über Anwerbungs– und Ausbeutungsmechanismen sowie über die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass in aller Regel die Schwersttraumatisierung bei den betroffenen Frauen und Mädchen durch und während der Gerichtsverfahren auftritt.

Trotz intensiver Prozessvorbereitung und –begleitung durch KOBRA erleiden die Betroffenen durch die Straf– und Gerichtsverfahren oftmals eine Retraumatisierung.

Um weitere Traumatisierungen und Destabilisierungen der Betroffenen zu verhindern, bietet KOBRA deshalb auch Fortbildungen für Vertreterinnen und Vertreter der Justiz an.

Die psycho–soziale Situation einer Betroffenen, die im Strafverfahren gegen die Täterinnen und Täter aussagt, ist auf folgendem Schaubild dargestellt.

Zeugin (32 KB)

Zusammenfassung der Fachtagung „Traumatisierung und Re-traumatisierung von Menschenhandelsopfern“

2. Zwangsheirat

„Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willensbildung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden“, heißt es im Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Demzufolge sprechen wir von Zwangsheirat bei einer Eheschließung, bei der eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner oder beide durch Druck, Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Zustimmung bewegt werden. In diesem Sinne ist Zwangsverheiratung eine Menschenrechtsverletzung und traurige Realität für Mädchen und Frauen auch in Niedersachsen.

Bei einer Zwangsehe wird – unabhängig von der Art des Zustandekommens der Ehe – ein oder beide Partner gezwungen, die Ehe gegen ihren oder seinen Willen aufrechtzuerhalten.

Das Thema Zwangsheirat ist in den letzten Jahren immer aktueller geworden. Im Rahmen des HAIP (Hannoverschen InterventionsProgramm gegen MännerGewalt in der Familie) wurde die AG - Zwangsheirat gegründet. Die AG setzt sich aktuell (8/2010) aus folgenden Organisationen zusammen: Kinder– und Frauenschutzhaus Hannover, SUANA / kargah e.V. – Beratungsstelle für von MännerGewalt betroffene Migrantinnen, Niedersächsisches Krisentelefon / kargah e.V., Mädchenhaus Hannover, Beratungsstelle KOBRA / Phoenix e.V., Polizei Direktion Hannover, Frauenhaus der AWO–Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover - Referat für Frauen und Gleichstellung.

Die AG organisiert u.a. Workshops und Fachtagungen. So fand im Jahr 2009 die Tagung „Zwangsheirat – Schutz und Hilfe im Dickicht der Instanzen“ am 02.04.09 statt. 2008 wurde eine Erhebung zum Thema Zwangsheirat im Bereich der Stadt Hannover durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Analyse Zwangsheirat in Hannover 2008 zu finden.

Die Landesregierung hat ein Handlungskonzept zum Thema „Zwangsheirat/Zwangsehen“ entwickelt. Ein wichtiges Resultat war die Schaffung des Niedersächsischen Krisentelefons gegen Zwangsheirat, welches bei kargah e.V. angesiedelt ist. Mädchen und Frauen, die von einer Zwangsheirat bedroht sind oder in einer Zwangsehe leben, können sich in Niedersachsen beim Krisentelefon GEGEN Zwangsheirat unter der Telefonnummer 0800–0667888 kostenlos Rat holen und informieren und werden beraten und unterstützt. Auch Freundinnen, Lehrkräfte, MitarbeiterInnen von Behörden oder Beratungsstellen können sich ans Krisentelefon wenden.

KOBRA als Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel erhält öfter Anrufe von jungen Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind. Außerdem werden wir von Lehrerinnen und MitarbeiterInnen von Jugendhilfe Einrichtungen angesprochen oder über diese werden Mädchen oder junge Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, an uns weitervermittelt. Diese Anfragen haben sich seit Bestehen des Krisentelefons verringert. Junge Betroffene werden auch von Frauenhäusern an KOBRA vermitteln. Die Betroffenen sind in der Mehrzahl Mädchen oder junge Frauen, die in Deutschland geboren sind oder schon länger hier leben. Diese werden zur Ehe gezwungen und finden entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagen es nicht, sich zu widersetzen, weil insbesondere Eltern, Familie, Verlobter und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln Druck auf sie ausüben. Dazu gehören Nötigungen, Drohungen, emotionale Erpressung, Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsfreiheit, physische Gewalt. In drastischen Fällen können Tathandlungen bis zur Androhung oder Vollendung von Tötungsdelikten – so genannte Ehrenmorde – reichen.

KOBRA arbeitet eng mit dem Krisentelefon zusammen. Im Bedarfsfall werden Anfragen an das Krisentelefon weitervermittelt.

Weitere Informationen über die Thematik erfahren Sie im folgenden Flyer.

Flyer Zwangsheirat (152 KB)

Flyer Krisentelefon (arabisch)

Flyer Krisentelefon (kurdisch)

Flyer Krisentelefon (türkisch)



Links zu:
www.kargah.de
www.ada-schutzhaus.de

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